
Die internationale Rekrutierung von Pflegefachkräften ist längst ein zentraler Bestandteil der Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz, Fairness und Nachhaltigkeit in diesen Prozessen. Genau hier setzt das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ an.
Für viele Einrichtungen ist das Siegel inzwischen ein wichtiger Orientierungsrahmen und für internationale Pflegekräfte ein klares Vertrauenssignal. Doch was steckt konkret dahinter? Und welche Rolle spielt dabei das sogenannte Employer Pays Principle?
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick und zeigt, warum dieses Prinzip nicht nur ethisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Gütezeichen ist ein staatlich anerkanntes Qualitätssiegel für ethische, transparente und faire internationale Rekrutierungsprozesse im Pflegebereich. Es wurde ins Leben gerufen, um klare Standards für alle Beteiligten zu definieren – sowohl für Arbeitgeber als auch für Vermittlungsagenturen und Kandidat:innen.
Diese Standards umfassen unter anderem:
CWC Recruitment ist seit 2022 mit dem RAL Gütezeichen zertifiziert und erfüllt damit nachweislich dessen Anforderungen. Mehr über den Beginn unseres Weges mit dem Gütezeichen erfahren Sie in diesem Blogeintrag.
Die Einhaltung der Gütezeichen-Standards wird regelmäßig überprüft: Alle zwei Jahre erfolgt eine Rezertifizierung, bei der Prozesse und Strukturen erneut auditiert werden. Weitere Informationen zur Rezertifizierung finden Sie hier.
In diesem Blogbeitrag erläutern wir die zentralen Prinzipien des Gütezeichens und richten den Fokus auf das Employer Pays Principle und darauf, was es konkret für Arbeitgeber und internationale Pflegekräfte bedeutet.
Das Employer Pays Principle (Arbeitgeber-zahlt-Prinzip) ist ein zentraler ethischer Standard in der internationalen Personalgewinnung von Pflegefachkräften für Deutschland.
Die Kernidee des Employer Pays Principle ist, dass internationale Pflegekräfte keine Kosten für ihre eigene Vermittlung tragen. Das bedeutet konkret, dass sämtliche relevanten Rekrutierungs- und Integrationskosten von der Rekrutierungsagentur bzw. vom Arbeitgeber übernommen werden.
Gemäß dem Employer Pays Principle entsteht für Kandidat:innen keine finanzielle Belastung in Bezug auf:
Dieses Prinzip orientiert sich an internationalen Standards wie dem
WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel, der faire und nachhaltige Rekrutierung im Gesundheitswesen weltweit fördern soll.
Das Prinzip ist weit mehr als eine formale Vorgabe, es bildet die Grundlage für nachhaltige und erfolgreiche internationale Rekrutierung.
Alle anfallenden Kosten werden von Beginn an klar definiert und kommuniziert.
Das schafft:
Klare Regelungen verhindern problematische Situationen wie Verschuldung im Herkunftsland oder Abhängigkeiten von Vermittlern. Das Employer Pays Principle trägt so maßgeblich zu Fairness, Chancengleichheit und selbstbestimmter Migration bei.
Ein oft unterschätzter Punkt: Vertrauen beginnt lange vor der Einreise.
Wenn Kandidat:innen von Anfang an fair behandelt werden:
Das wirkt sich direkt auf die Bleibeperspektive und damit auf die Stabilität Ihrer Personalstruktur aus.
Ja, in der Praxis kann es regionale Besonderheiten und Anpassungen geben.
Aufgrund regulatorischer Einschränkungen kann es in manchen Ländern notwendig sein, dass bestimmte Kosten zunächst von den Kandidat:innen getragen werden (z. B. behördliche Gebühren). Diese Kosten werden dabei:
👉 Entscheidend ist es, dass es keine dauerhafte finanzielle Belastung für die Pflegekräfte entsteht.
Die Umsetzung dieses Prinzips ist kein theoretisches Konzept, sondern fest in den Prozessen von CWC verankert.
Alle Beteiligten werden umfassend informiert – mit dem Ziel, von Anfang an maximale Klarheit zu schaffen.
Die Kostenaufstellung und -übernahme werden in verschiedenen inhaltlichen Ressourcen transparent erläutert:
In bestimmten Fällen werden die Kosten für mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Dokumente zunächst von den Kandidat:innen getragen.
Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nach der Ankunft in Deutschland, spätestens jedoch 30 Tage nach der Einreise.
Aufgrund lokaler Vorgaben werden folgende Kosten zunächst immer von Kandidat:innen getragen:
Auch hier gilt: Verlässliche Rückerstattung nach Ankunft
Die Einhaltung dieses Prinzips bringt konkrete Vorteile für Arbeitgeber – weit über die reine Compliance hinaus.
Sie sorgt von Beginn an für maximale Transparenz, da Kostenübernahme und Erwartungen für alle Beteiligten klar und detailliert dargestellt werden. Dies stärkt das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Kandidat:innen, fördert eine positive Candidate Experience und ermöglicht eine frühzeitige Bindung.
Darüber hinaus signalisiert die Zusammenarbeit mit einer Gütezeichen-zertifizierten Rekrutierungsagentur ein echtes Interesse sowie eine nachhaltige Investition in internationale Fachkräfte – und steigert damit die Attraktivität des Arbeitgebers im Markt.
Die Einhaltung dieses Prinzips ist kein Kostenfaktor – sondern eine Investition.
Sie zahlt sich aus durch:
CWC geht noch einen Schritt weiter:
Für bestimmte Regionen wurde ein Scholarship-Programm entwickelt. Ziel dieses Programms ist es, die finanzielle Entlastung der Kandidat:innen weiter zu erhöhen, den Rekrutierungsprozess zu beschleunigen und die Planbarkeit für Arbeitgeber zu verbessern.
Fragen zum Scholarship-Programm? Auf unserer Sprachseite finden Sie weitere Informationen. Gerne informiert Sie unser Team im Rekrutierungsprozess darüber, welche Kandidat:innen mit einem Scholarship nach Deutschland einreisen.
Entdecken Sie mehr über die Werte des Gütezeichens und das Employer Pays Principle auf unserer neuen Gütezeichen-Seite.
Mehr über unsere Mission im Rahmen der GAPA-Initiative erfahren Sie auch auf der offiziellen Seite von GAPA.
Oder sprechen Sie direkt mit unseren Expertinnen:
Wir unterstützen Sie gerne dabei, internationale Fachkräfte fair, nachhaltig und erfolgreich in Ihre Einrichtung zu integrieren.
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