Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Termos e Condições Gerais em português

الشروط والأحكام العامة باللغة العربية

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Folgende Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen CWC Care with Care GmbH (im Folgenden auch „CWC“ genannt), Prinzessinnenstraße 19/20, 10969 Berlin und seinen Kunden auf der Internetplattform www.cwc-recruitment.com.

 

Kunden sind 

  • ausländische Pflegefachkräfte, die eine Vermittlung in Pflegeeinrichtungen in Deutschland wünschen (im Folgenden auch „Kandidaten“ genannt) und
  • in Deutschland tätige Pflegeeinrichtungen, die solche ausländischen Pflegefachkräfte suchen (im Folgenden auch „Arbeitgeber“ genannt).

 

Für alle Benutzer der Website treten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, anders definierte Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Gültigkeit auch wenn diese der von CWC im Einzelfall nicht widerspricht. 

 

§ 2 Registrierung / Kundenkonto / Vertragsschluss / Weitere Vertragsbedingungen

 

Um eine Vermittlung zu initiieren ist zunächst die Registrierung und Anlage eines Kundenkontos erforderlich. Hierfür muss sich der Nutzer kostenfrei mit einer gültigen, dem Kunden gehörenden E-Mail-Adresse und eines vom Kunden selbst gewählten Passworts registrieren. Im Rahmen der Registrierung übersendet die CWC eine Bestätigungs-E-Mail und richtet ein Kundenkonto ein. 

Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, im Kundenkonto seine Kundendaten, zu hinterlegen, zu verwalten und zu aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kundendatenstets auf dem aktuellen Stand zu halten. 

Jedem Kunden ist nur eine Registrierung gestattet. Doppelregistrierungen sind nicht gestattet. 

Durch eine Bewerbung oder Kontaktierung über die Internetplattform geben Kunden eine rechtsverbindliche Anfrage auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit CWC ab und erkennen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.  

Anschließend werden die Nutzer von CWC kontaktiert, geprüft und über die nächsten Schritte aufgeklärt. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn CWC im Rahmen dieses Prozesses eine ausdrückliche Annahmeerklärung abgibt. CWC behält sich jederzeit das Recht vor, ohne weitere Angaben von Gründen einen Vertragsabschluss abzulehnen.  

Ferner können in diesem Prozess weitere Vertragsbedingungen für die Vermittlung, wie beispielsweise über das zu zahlende Honorar vorgelegt und deren Zustimmung erbeten werden. Lehnt der Kunde dies ab, ist CWC berechtigt den Vertrag umgehend zu beenden. Ansprüche auf Schadenersatz oder sonstige finanzielle Kompensierung für den Kunden bestehen dann nicht.

 

§ 3 Leistungsumfang

 

  1. Leistungen für Pflegefachkräfte (Auswahl): 
    • Erstellung eines Profils zur Bewerbung, sog. Matching mit einem Geschäftspartner bzw. Arbeitgeber 
    • Überprüfung und Verifizierung der Kandidaten (Dokumenten-Check und persönliches Kennenlernen per Video Call) 
    • Offenlegung potenzieller Arbeitsangebote und Vergleich dieser 
    • Beratung bei der Auswahl des passenden Arbeitgebers 
    • Vermittlung eines Erstgespräches mit dem Kunden und Vorbereitung des Kandidaten darauf 
    • Unterstützung bei der Beantragung eines Bankkontos und notwendiger Versicherungen in Deutschland 
    • Unterstützung bei der Bereitstellung von Sprachkursen sowohl vor Ort als auch bei Ankunft und Sprachsoftware/-Apps 
    • Überprüfung auf Vollständigkeit bei den Unterlagen und Hilfe bei der Antragstellung eines Visums und der Arbeitserlaubnis 
    • Unterstützung bei sonstigen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland, soweit diese für eine Vermittlung als Pflegefachkraft nach Deutschland erforderlich sind 
    • Sammeln und Einreichen der Unterlagen für den Antrag der 

Berufsqualifikation, sowie Nachverfolgung des Antrages in Deutschland

  • Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung der Anerkennungsmaßnahmen der Berufsqualifikation bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung und allen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland 
  • Recherche und Buchung der Reise nach Deutschland bei Zustandekommen einer Arbeitsvertrags
  • Terminierung bei der jeweils zuständigen Behörde zur Anmeldung in Deutschland 
  • ggf. Abholung vom Flughafen zum Arbeitgeber 
  • Unterstützung bei der Bereitstellung einer Unterkunft in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber 
  • Absicherung der Vermittlung
  • bei Bedarf Unterstützung bei der Integration in Deutschland
  1. Leistungen für Unternehmen 

Die Leistungen für Unternehmen werden in den Standard-Verträgen definiert und abgeschlossen. 

 

§ 4 Vertragssprache

 

Die zur Verfügung stehenden Sprachen für einen Vertragsschluss und den 

Vermittlungsbedingungen sind grundsätzlich Deutsch und die Verkehrssprache die in den jeweiligen Ländern gesprochen wird, aus denen die internationalen Kandidaten kommen. 

 

§ 5 Honorar

 

Die Vermittlung ist für Kandidaten kostenfrei. Von der Kostenfreiheit für Kandidaten nicht erfasst sind Ausbildungskosten wie insbesondere Sprachkurse sowie ggf. weitere Kosten, die jedoch im Voraus kommuniziert und durch den Kandidaten zugestimmt werden. 

Die Vermittlung für Pflegeeinrichtungen ist kostenpflichtig. Das Nähere regelt ein schriftlicher Vermittlungs- bzw. Kooperationsvertrag.

 

§ 6 Laufzeit des Vertrages, Kündigung

 

  1. Der Vertrag wird – soweit nicht anders vereinbart – unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. 
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den/die Kandidat*in liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei dem Auftreten einer plötzlichen schweren und längeren Erkrankung, einer Schwangerschaft oder einem Todesfall in der Familie. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
  3. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung in Abwicklung befindliche

Vermittlungsaufträge werden nach den Bestimmungen dieses Vertrages auch nach Ende der Laufzeit dieses Vertrages von den Vertragsparteien abgewickelt, sofern nicht die Abwicklung einer der Vertragsparteien aus einem in der Sphäre der jeweils anderen Vertragspartei liegenden Grund unzumutbar ist.

Von den Pflegefachkräften (Kandidaten) dürfen keine Vorauszahlungen wie Kautionen oder Anzahlungen und keine Nachzahlungen wie Vertragsstrafen verlangt werden.

 

§ 7 Erstattungen von Kosten durch den Kandidaten bzw. die Pflegefachkraft

 

Im Fall das die Pflegekraft ihren Vertrag mit CWC und/oder das Arbeitsverhältnis mit der Pflegeeinrichtung

  • innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsschluss, Arbeitsantritt oder Anerkennung als Pflegefachkraft (maßgeblich ist ausschließlich das spätest eingetretene Ereignis) und
  • aus Gründen die der Kandidat bzw. die Pflege(fach)kraft zu vertreten hat,

kündigt, vereinbart CWC vor mit seinem jeweiligen Auftraggeber, dass sog. „Bindungsklauseln“ für den Fall der Beendigung der Tätigkeit der Pflegefachkraft beim Arbeitgeber zur Erstattung von Kosten für die Migration der Pflegefachkraft nach Deutschland und von Kosten ihrer Aus- und Weiterbildung in Deutschland nur in einem Umfang getroffen werden sollen, der nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts zulässig ist.

 

§ 8 Haftung

 

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet CWC nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CWC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CWC beruhen.

 

Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet CWC nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CWC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CWC beruhen.

 

(2) Die Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Absatz 1 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.

 

(3) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB). 

 

§ 9 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Kunden, Erteilung Nutzungsrecht

 

  1. Für die erhobenen Daten bei der eigenen Registrierung ist jeder Nutzer ausschließlich allein verantwortlich und verpflichtet diese wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. CWC ist nicht für Ansprüche verantwortlich bei falscher, unpassender oder unvollständiger Informationsangabe. Bei Änderung der angegebenen Informationen muss der Nutzer seine Angaben unverzüglich aktualisieren oder uns unverzüglich die Änderungen unaufgefordert mitteilen. 
  2. Jeder Nutzer erteilt hiermit CWC  ein widerrufliches, unentgeltliches, nicht-exklusives Recht zur Nutzung, Verwendung, Verteilung, Reproduzierung und Anzeige an den Nutzungsprofildaten angegebenen Inhalten, welche vom Nutzer über die Website und insbesondere über das Kundenkonto angegeben wurden. 
  3. Der Nutzer erklärt, dass die von ihm im Nutzerkonto oder sonst an CWC übersandten  Inhalte keine Rechte Dritter verletzt oder auf sonstige Art gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. 
  4. Jeder Nutzer akzeptiert und versteht, dass alle angegebenen Daten überprüft werden können und/oder vorläufig, wie auch endgültig gelöscht werden dürfen, insbesondere wenn sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder gesetzliche Vorschriften verstoßen oder nicht aus sonstigen Gründen nicht angemessen (weil beispielsweise beleidigend, verhetzend o.ä.) sind oder in irgendeiner Art und Weise gegen die Rechte oder Sicherheit Dritter verstoßen. 
  5. Jeder Nutzer verpflichtet sich, alle Daten und Verkehr zwischen ihm und CWC vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt für: 
    • E-Mails / Nachrichten 
    • Namen 
    • Telefon- und Faxnummern 
    • Adressdaten 
    • E-Mail-Adressen 
    • URLs 
  6. Jeder Nutzer sichert ausdrücklich zu:  
    • die Plattform und unseren Service nicht missbräuchlich zu nutzen, zum Beispiel zu anderen gewerblichen Zwecken als der Personalgewinnung für das eigene Unternehmen.   
    • kein diffamierendes, anstößiges oder rechtswidriges Material oder Informationen über CWC zu verbreiten 
    • nutzerfremde Accounts ohne deren ausdrückliche Erlaubnis auf der Plattform zu verwenden 
    • keine Nutzung und Schleusung von Viren, Mechanismen, Skripte, Software oder andere Hilfsmittel in Verbindung mit der Plattform, welche die Funktionalität oder Erreichbarkeit dieser einschränkt oder behindert 
    • keine Nachrichten abzufangen, die Software bzw. Plattform zu hacken oder zu manipulieren, keine Sicherheitsfunktionen zu umgehen oder zu versuchen diese zu umgehen 
    • bei Nutzung der Plattform und unseren Services, geltende Gesetze und Regulierungen zu befolgen  
  7. Es ist dem Nutzer untersagt seinen Account mit Dritten zu teilen, zu gewerblichen Zwecken anders als der eigenen Personalgewinnung zu nutzen oder zu vermieten, wenn dies nicht ausdrücklich von uns vorher gestattet wurde.  
  8. Bei Verstoß gegen die oben genannten Verhaltensverpflichtungen, kann es sowohl zu einer Kündigung des Vertrages durch CWC kommen als auch zu einer zivil- und strafrechtlichen Konsequenz für den Nutzer. CWC behält sich explizit das Recht vor, den Nutzer von der Plattform auszuschließen, falls er bei seiner Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Richtlinien verstößt. 

 

  • 9a weitere Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern

Kunden, die Arbeitgeber sind, verpflichten sich:

  • die Vergütung der Kandidaten bzw. künftigen Pflegefachkräfte nach dem für den Auftraggeber geltenden Tarifrecht, hilfsweise entsprechend nach der ortsüblichen Vergütung für vergleichbare inländische Pflegekräfte, zu entlohnen,
  • soweit nach dem Recht des jeweiligen Herkunftslandes des Kandidaten zusätzliche oder abweichende arbeitsvertragliche Regelungen gefordert sind, diese zu erfüllen; dabei wird ihn CWC auf solche Erfordernisse hinweisen und bei Beauftragung unterstützen, 
  • in den von CWC vermittelten Arbeitsverträgen und deren Ergänzungen mit internationalen Pflegefachkräften in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln aufzunehmen, die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgesehenen Rechtsrahmen für solche Klauseln entgegenstehen,
  • die von CWC definierten Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für vermittelte ausländische Pflegefachkräfte einzuhalten,
  • zu einem Arbeitsplatzangebot ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen. Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:
    • Vorwort / Einleitung
    • Vorbereitungen nach der Anwerbung
    • Ankommen und die ersten Tage
    • Unterstützung beim Relocation Management
    • Integrationsmanagement etablieren
    • Patenschaften und Mentoring
    • Anerkennungsprozess organisieren
    • Einarbeitung anpassen
    • Teambuilding begleiten
    • Kompetenzen erweitern
    • Konflikte auffangen
    • Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
    • Mit Kündigung und Abwerbung umgehen

 

und das jeweilige Konzept den Kandidat*innen zum Arbeitsplatzangebot vorzulegen und als Anhang Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages mit von CWC vermittelten ausländischen Pflegefachkräften aufzunehmen.

 

§ 10 Sonstiges

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist auch für ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von CWC. Für alle anderen Kunden gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ebenfalls, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 11 Widerrufsbelehrung

 

Verbrauchern steht das folgende Widerrufsrecht zu: 

Widerrufsrecht 

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

  

Anschrift: CWC Care with Care GmbH, Prinzessinnenstraße 19/20, 10969 Berlin, Deutschland

Tel: +49 30 837 94041

E-Mail: info@cwc-recruitment.com

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem 

Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

 

— Anlage Muster-Widerrufsformular — 

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

– An 

CWC Care with Care GmbH 

Prinzessinnenstraße 19/20

10969 Berlin 

E-Mail: info@cwc-recruitment.com

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*) 
  • Name des/der Verbraucher(s) 
  • Anschrift des/der Verbraucher(s) 
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
  • Datum 

_____________ 

(*) Unzutreffendes streichen. 

-Ende der Widerrufsbelehrung-