Mehr Transparenz für internationale Mitarbeitende – Wo finden sie verlässliche Informationen zu ihrem Arbeitsvertrag?

Neue Informationspflicht ab dem 1. Januar 2026 für Arbeitgeber

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber in Deutschland, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen.

Sobald ein Arbeitsvertrag mit einer Person aus einem Nicht-EU-Staat unterzeichnet wird, müssen Arbeitgeber die neuen Mitarbeitenden schriftlich über die Beratungsstellen von „Faire Integration“ informieren.

Diese Änderung setzt ein klares Zeichen für mehr Transparenz, besseren Schutz und informierte Entscheidungen für Menschen, die neu nach Deutschland kommen und sich in einem komplexen rechtlichen und sozialen Umfeld orientieren müssen.

Was ist „Faire Integration“?

Faire Integration ist ein bundesweites, unabhängiges Beratungsangebot für Migrant:innen und ausländische Beschäftigte in Deutschland. Ziel ist es, über Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote im Arbeits- und Sozialleben zu informieren.

Themen der Beratung (Auswahl)

Faire Integration berät unter anderem zu:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsverträgen
  • Lohn, Arbeitszeiten und Kündigung
  • Diskriminierung und Ausbeutung am Arbeitsplatz

Merkmale der Beratung

  • Kostenlos
  • Anonym
  • Mehrsprachig (je nach Angebot im jeweiligen Bundesland)
  • Bundesweit verfügbar: Beratungsstellen in allen 16 Bundesländern

👉 Eine Checkliste für Arbeitgeber stellt Faire Integration ebenfalls zur Verfügung.

Warum gibt es diese neue Pflicht?

Unabhängig davon, ob Drittstaatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht, müssen sie künftig über das Beratungsangebot von Faire Integration informiert werden.

Diese Informationspflicht ist Teil eines neuen Mandats, das ab dem 1. Januar 2026 gilt und die Rechte von ausländischen Arbeitskräften stärken soll.

Wann und wie müssen Arbeitgeber informieren?

Zeitpunkt

Die Information muss schriftlich erfolgen, und zwar:

  • ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • spätestens bis zum ersten Arbeitstag beim neuen Arbeitgeber in Deutschland
Form der Information

Die Information kann erfolgen durch:

  • die Nutzung der offiziellen Informationsunterlagen von Faire Integration, die Sie über CWC Recruitment anfordern können, oder
  • eine eigene schriftliche Unterlage des Arbeitgebers mit allen erforderlichen Angaben

Zusätzlich empfiehlt sich:

  • ein Hinweis per E-Mail, oder
  • ein entsprechender Vermerk im Arbeitsvertrag

📩 Die offiziellen Unterlagen von Faire Integration können per E-Mail an service@cwc-recruitment angefordert werden. Sie erhalten dabei die Informationsunterlagen für Kandidat:innen sowie ein Merkblatt für Arbeitgeber.

Wichtig zu wissen

Die Nicht-Einhaltung dieser Informationspflicht ist aktuell nicht bußgeldbewährt.
Dennoch ist sie ein zentraler Bestandteil einer fairen, transparenten und verantwortungsvollen Anwerbung internationaler Fachkräfte.

CWC Recruitment legt als Rekrutierungsagentur mit Gütezeichen-Zertifizierung höchsten Wert auf die Einhaltung ethischer, transparenter und fairer Prozesse.

Für uns ist es essenziell, dass Kandidat:innen klar und verständlich wissen, welche Aufgaben, Rechte und Rahmenbedingungen sie in ihrer neuen Rolle erwarten. Gleichzeitig tragen deutsche Arbeitgeber Verantwortung dafür, diese Prozesse transparent zu gestalten und internationale Mitarbeitende kontinuierlich zu unterstützen, um eine nachhaltige Integration zu ermöglichen.

Aus diesem Grund begrüßt und unterstützt CWC Recruitment die neue Regelung von Faire Integration, da sie im Einklang mit den Werten des Gütezeichens steht und zu mehr Klarheit, Sicherheit und Fairness im Rekrutierungsprozess beiträgt.

👉 Mehr Informationen zu den Werten des Gütezeichens, die mit der Aktualisierung von Faire Integration übereinstimmen, finden Sie auf der Gütezeichen-Webseite oder in unserem Video.

Wo finden Sie die Beratungsstellen von Faire Integration?

Beratungsstellen nach Bundesland

https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html

Allgemeiner Kontakt

(falls noch nicht feststeht, in welchem Bundesland gearbeitet wird)
https://www.faire-integration.de/de/topic/9.kontakt.html

Formulare zur Informationspflicht

Gesetzliche Grundlage

Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland gemäß § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Formulare anfordern

Die entsprechenden Formulare können direkt bei CWC Recruitment angefordert werden:

📧 Kontaktieren Sie uns unter service@cwc-recruitment.com mit dem Betreff:
„Formular zur Informationspflicht Faire Integration“

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