
Der Bedarf an Pflegepersonal wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Demografische Analysen gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf von derzeit rund 6 Millionen (2023) auf voraussichtlich 8,2 Millionen im Jahr 2055 anwachsen wird. Diese Entwicklung stellt Gesundheitseinrichtungen vor enorme Herausforderungen: Die Versorgung muss gesichert, Personal langfristig gebunden und Arbeitsbelastungen reduziert werden.
Eine der politischen Antworten auf diesen wachsenden Druck ist die bundesweite Einführung der Pflegefachassistenz-Ausbildung. Am 9. Oktober 2025 wurde der Gesetzentwurf beschlossen, der erstmals einen einheitlichen Rahmen für diesen Beruf schafft. Die Ausbildung als Pflegefachassistenz gab es bereits zuvor – jedoch in sehr heterogener Form. Jedes Bundesland definierte eigene Inhalte, unterschiedliche Stundenzahlen und individuelle Regelungen. Das erschwerte nicht nur die Vergleichbarkeit der Qualifikationen, sondern auch die Mobilität von Fachkräften.
Mit der neuen Reform werden diese Unterschiede aufgehoben. Ab Januar 2027 soll die Ausbildung in allen Bundesländern nach denselben Vorgaben stattfinden. Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen bedeutet das ein deutlich klareres Qualifikationsprofil und mehr Planungssicherheit. Im folgenden Beitrag erläutern wir, welche Bedeutung die Reform für Arbeitgeber und Auszubildende hat, welche Neuerungen relevant sind und wie die Einordnung aktuell ausfällt.
Pflegefachassistent:innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte und übernehmen eigenständig grundpflegerische Tätigkeiten. Grundlage dafür ist stets eine gemeinsame Einschätzung des Pflegebedarfs durch Assistent:in und Pflegefachkraft.
Typische Aufgaben einer Pflegefachassistenz sind:
Pflegefachassistent:innen können in nahezu allen Versorgungssettings eingesetzt werden: in Krankenhäusern, ambulanten Diensten, Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Versorgungszentren.
Die Tätigkeit ist assistenziell ausgerichtet und konzentriert sich auf die Grundpflege und ausgewählte behandlungspflegerische Aufgaben. Dennoch kann die Ausbildung als Sprungbrett dienen: Wer später eine Ausbildung zur Pflegefachkraft oder ein pflegebezogenes Studium beginnen möchte, kann sich einzelne Fächer oder Praxisanteile anerkennen lassen.
Damit wird die Pflegefachassistenz zu einer attraktiven Option für Bewerber:innen, die zunächst in die Pflege einsteigen möchten – gleichzeitig aber langfristige Entwicklungsperspektiven suchen.
Eine der zentralen Neuerungen ist die bundesweit einheitliche Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Diese setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Dieser findet ausschließlich an staatlich anerkannten Pflegeschulen statt. Die Inhalte orientieren sich an einem festen Curriculum, das u. a. folgende Schwerpunkte umfasst:
Die Praxis wird in kooperierenden Einrichtungen des Gesundheitswesens absolviert. Die Einsatzbereiche decken unterschiedliche Versorgungsbereiche ab, um ein breites Kompetenzspektrum zu vermitteln.
Obwohl die Ausbildung grundsätzlich als Vollzeitmodell geplant ist, besteht die Möglichkeit einer Teilzeitverlängerung auf bis zu drei Jahre. Das ist besonders relevant für:
Für bestimmte Gruppen ist eine Verkürzung auf 12 Monate möglich:
Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Realität vieler Arbeitskräfte in Gesundheits- und Sozialberufen, die bereits wertvolle Erfahrung mitbringen und zügig qualifiziert werden sollen.
Der Reform liegt das Pflege-Fach-Assistenz-Einführungs-Gesetz zugrunde, verabschiedet im September 2024. Die ersten bundeseinheitlichen Ausbildungsgänge sollen 2027 starten. Die wesentlichen Ziele der Reform sind:
Eine einheitliche Ausbildungsstruktur sorgt dafür, dass Arbeitgeber klar erkennen können, welche Kompetenzen eine Pflegefachassistenz mitbringt – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgebildet wurde.
Mit der Vereinheitlichung entfällt das bisherige Problem der unterschiedlichen Landesregelungen. Pflegefachassistent:innen können künftig leichter:
Das steigert das Potenzial für regionale Rekrutierung und stärkt den Arbeitsmarkt insgesamt.
Die Reform soll sicherstellen, dass Aufgaben, die von Assistenzkräften übernommen werden können, auch tatsächlich delegiert werden. Eine klar definierte Rolle schafft:
Die Gesundheitsministerin Nina Warken betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung neuer Karrierewege und klarer Kompetenzprofile, die die Attraktivität des Berufsfeldes erhöhen.
Wie bei jeder Reform gibt es Befürworter:innen und Kritiker:innen. Für eine sachliche Einschätzung ist es wichtig, beide Seiten zu betrachten – auch für Arbeitgeber, die überlegen, wie sie Pflegefachassistent:innen künftig in ihre Teams integrieren.
Vor allem der Deutsche Pflegerat (DPR) äußert Bedenken hinsichtlich der Ausbildungsdauer. Es gibt drei zentrale Kritiklinien:
Für Arbeitgeber bedeutet diese Kritik vor allem eines: Es ist entscheidend, die Rolle der Pflegefachassistenz klar zu definieren, interne Schulungen sauber zu strukturieren und Aufgaben transparent zu verteilen.
Die Reform bringt vor allem zwei große Veränderungen, die Studierende und Arbeitgeber gleichermaßen betreffen:
Bisher gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Mit der Reform werden:
Für Studierende bedeutet das mehr Transparenz über Anforderungen und Lernziele. Für Arbeitgeber bedeutet es Planungssicherheit bei der Integration neuer Mitarbeitender.
Die 18 Monate lassen nur geringe Spielräume zu. Das schafft:
Gerade für Einrichtungen, die langfristig mit Ausbildungskooperationen arbeiten, ist das ein wesentlicher Vorteil.
Für deutsche Gesundheitseinrichtungen – insbesondere für aktuelle oder potenzielle Partner von CWC Recruitment – ergeben sich mehrere positive Perspektiven:
Die Ausbildung bleibt praxisnah und arbeitsmarktorientiert. Das erleichtert es Arbeitgebern, neue Kräfte in bestehende Teams einzugliedern.
Durch das einheitliche Kompetenzprofil wird es leichter, Pflegeteams effizient aufzubauen – besonders in Bereichen, in denen der Fachkräftemangel am stärksten zu spüren ist.
Auch für internationale Bewerber:innen entsteht ein klareres System:
Eine transparente Ausbildung erleichtert es Einrichtungen, sich als verlässlicher Ausbildungs- und Arbeitgeber zu positionieren.
Die Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenz-Ausbildung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegearbeitsmarkt zu stabilisieren und die Qualität der Versorgung langfristig zu sichern. Für Arbeitgeber bedeutet die Reform:
Für Auszubildende schafft die Reform strukturierte Lernwege, bundesweite Mobilität und attraktive Entwicklungsperspektiven.
Auch wenn es Kritik an der Ausbildungsdauer von 18 Monaten gibt, überwiegen aus arbeitgeberseitiger Perspektive die Vorteile: Die Pflegefachassistenz wird zu einem modernen, einheitlichen und praxisnahen Berufsbild, das eine Schlüsselrolle in der Versorgung der Zukunft einnehmen kann.
Für Einrichtungen, die bereits mit CWC zusammenarbeiten oder eine Kooperation in Erwägung ziehen, eröffnet die Reform neue strategische Optionen, um den Fachkräftebedarf nachhaltig zu decken und bestehende Teams gezielt zu entlasten.
Quellen
Berlin.de, Pflegefachassistenz, https://www.berlin.de/pflege-deine-zukunft/pflegefachassistenz/ (Abruf: 24. Nov. 2025).
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent – Ausbildung im Inland, https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/pflegefachassistentin-pflegefachassistent/artikel.1313379.php (Abruf: 24. Nov. 2025).
Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt, Berliner Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG), https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PflfachassGBErahmen (Abruf: 24. Nov. 2025).
Deutscher Pflegerat, Pflegefachassistenzausbildung – 18 Monate sind organisatorisch machbar, aber fachlich nicht ausreichend, https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/pflegefachassistenzausbildung-18-monate-sind-organisatorisch-machbar-aber-fachlich-nicht-aus-reichend. (Abruf: 24. Nov. 2025).
Bundesministerium für Gesundheit, Neuer Beruf: Pflege-Fach-Assistenz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/neuer-beruf-pflege-fach-assistenz.html (Abruf: 24. Nov. 2025).
VKAD – Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland, VKAD begrüßt Entscheidung zu 18-monatiger Pflegefachassistenz-Ausbildung, https://www.vkad.de/vkad-begrusst-entscheidung-zu-18-monatiger-pflegefachassistenz-ausbildung/ (Abruf: 24. Nov. 2025).
Allgäuer Zeitung, Pflegereform 2027: Einheitliche Ausbildung und bessere Vergütung, https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflegereform-2027-einheitliche-ausbildung-und-bessere-verguetung-14-1-25-103030042 (Abruf: 24. Nov. 2025).
KOPA Berlin, FAQ zur beschleunigten Ausbildung Pflegefachassistenz, https://kopa-berlin.de/faq/beschleunigte-ausbildung-pflegefachassistenz/ (Abruf: 24. Nov. 2025).
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