Rechtliche Hürden und Anforderungen bei der Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte

Der Mangel an Pflegekräften in Deutschland wächst zunehmend. Viele Kliniken und Pflegeeinrichtungen setzen daher auf Fachkräfte aus dem Ausland, um diesem Problem zu begegnen. Doch der Weg nach Deutschland ist für Pflegekräfte aus Drittstaaten mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Care with Care Recruitment (CWC) unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Pflegekräfte und übernimmt einen Großteil der organisatorischen Aufgaben im Rekrutierungsprozess. Als Expert*innen auf diesem Gebiet möchten wir die wichtigsten rechtlichen Anforderungen und Schritte im Rekrutierungsprozess klar und verständlich darlegen.

 

1. Sprachliche Anforderungen

Ein grundlegender Bestandteil für die erfolgreiche Integration ausländischer Pflegekräfte ist das Beherrschen der deutschen Sprache.

  • Niveau B1: Für die erste Einreise und die Tätigkeit als Pflegehilfskraft ist ein B1-Sprachnachweis erforderlich.
  • Niveau B2: Wer als anerkannte Pflegefachkraft arbeiten möchte, benötigt ein B2-Zertifikat. Dieses kann entweder im Herkunftsland oder nach der Einreise in Deutschland erworben werden.

Unsere Empfehlung: Es ist oft sinnvoll, mit B1-Niveau nach Deutschland einzureisen, da das Erlernen von B2 in Deutschland effektiver und nachhaltiger ist. Im deutschen Alltag wird die Sprache aktiv genutzt, was den Lernprozess erleichtert. Natürlich bieten wir auch die Möglichkeit, mit einem bereits vorhandenen B2-Zertifikat einzureisen. Die Entscheidung über das erforderliche Sprachniveau trifft der Arbeitgeber und sollte gut durchdacht werden, um eine reibungslose Integration der Pflegekräfte zu gewährleisten.

 

2. Das Anerkennungsverfahren

Der Beruf der Pflegefachkraft ist in Deutschland reglementiert, was bedeutet, dass ausländische Pflegekräfte eine staatliche Zulassung benötigen, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Die zuständige Anerkennungsstelle prüft, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation für Pflegefachkräfte entspricht. Dieser Prozess erfolgt in zwei Schritten:

  • Gleichwertigkeitsprüfung: Die Anerkennungsstelle prüft, ob die ausländische Qualifikation den deutschen Anforderungen entspricht.
  • Ausgleichsmaßnahme: Falls Unterschiede bestehen, kann eine Pflegekraft eine Anpassungsmaßnahme (z.B. einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung) absolvieren.

Der Antrag auf Anerkennung muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes eingereicht werden, in dem die Pflegekraft später arbeiten wird. Sobald ein Arbeitgeber und eine Pflegekraft eine Vereinbarung getroffen haben, beginnt das Anerkennungsverfahren. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Absichtserklärung des Arbeitgebers: Dies ist der Startpunkt des Verfahrens.
  • Einreichung der Dokumente bei der Anerkennungsstelle: Jedes Bundesland hat eine eigene Anerkennungsstelle, die die Qualifikation prüft. Einzureichen sind:
    • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung oder den Studienabschluss
    • Arbeitszeugnisse oder Nachweise über die Berufserfahrung
    • Ein ausgefüllter Antrag auf Anerkennung
    • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Je nach Bundesland können zusätzliche Nachweise erforderlich sein
  • Defizitbescheid: Nach Prüfung der Dokumente stellt die Anerkennungsstelle entweder eine vollständige Gleichwertigkeitsbescheinigung oder einen Defizitbescheid aus. In vielen Fällen, besonders bei Unterschieden in der Grundpflege, wird ein Defizitbescheid ausgestellt. Dieser Bescheid listet die notwendigen Anpassungsmaßnahmen (z.B. einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung) auf.

Care Forward unterstützt Pflegekräfte bei der Vorbereitung auf diese Anpassungsmaßnahmen. Unsere Programme umfassen:

  • Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung: Optimale Vorbereitung auf die Prüfung.
  • B2-Sprachkurse: Verbesserung der Sprachkenntnisse für den Berufsalltag.
  • Kultur- und Fachsprachkurse: Schulung in der berufsspezifischen Kommunikation und den Anforderungen des deutschen Gesundheitswesens.

Mit dieser Unterstützung stellen wir sicher, dass internationale Pflegekräfte bestens auf ihre Anerkennung und die Arbeit in Deutschland vorbereitet sind.

 

3. Die Arbeitsmarktzulassung und das Visum

Für Pflegekräfte aus Ländern außerhalb des EU-/EWR-Raums und der Schweiz ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, um in Deutschland zu arbeiten. Abhängig vom Ergebnis des Anerkennungsverfahrens gibt es verschiedene Visumsoptionen:

  • Visum zum Arbeiten für Fachkräfte (§ 18a AufenthG):
    Wenn die ausländische Berufsqualifikation vollständig anerkannt wurde und eine Berufsausübungserlaubnis vorliegt, kann die Pflegekraft ein Visum zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland.
  • Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG):
    Sollte eine teilweise Anerkennung vorliegen und eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein, können Pflegekräfte ein Visum zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Mit diesem Visum können sie nach Deutschland einreisen, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren.

Zusätzlich gilt: Pflegehilfskräfte, die das 45. Lebensjahr bereits erreicht haben, müssen entweder eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen oder ein Mindestgehalt verdienen. Im Jahr 2025 liegt dieses Mindestgehalt bei 53.130 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Absicherung auch im späteren Berufsleben gewährleistet ist.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prozesse kann die Pflegekraft ihre Aufenthaltserlaubnis ändern und eine unbefristete Anstellung als anerkannte Pflegefachkraft annehmen.

Beantragung der Arbeitsmarktzulassung

Nach Erhalt des Defizitbescheids und der erforderlichen Sprachkenntnisse (mindestens B1) kann die Pflegekraft die Arbeitsmarktzulassung beantragen. Die wichtigsten Dokumente hierfür sind:

  • Der Defizitbescheid
  • Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Ein gültiger Reisepass
  • Ein Nachweis über die Berufsanerkennung
  • Ein Sprachnachweis (mindestens B1)

Diese Unterlagen müssen bei der deutschen Botschaft im Heimatland eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Botschaft das Visum aus, und die Pflegekraft kann nach Deutschland einreisen.

 

4. Unterstützung durch CWC Recruitment

Der gesamte Rekrutierungsprozess für ausländische Pflegekräfte erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Behörden und den Pflegekräften selbst. CWC Recruitment übernimmt dabei die Organisation und Koordination sämtlicher Schritte, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Wir erleichtern Arbeitgebern den Prozess, indem wir sie mit geeigneten Pflegekräften matchen und uns um alle administrativen Aufgaben kümmern – von der Absichtserklärung bis zur Einreise. Dadurch stellen wir sicher, dass die Integration internationaler Fachkräfte in den deutschen Pflegealltag schnell, effizient und rechtssicher erfolgt.

 

CWC Recruitment verbindet: So gelingt internationale Rekrutierung effizient und rechtssicher

Die Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte erfordert umfassende rechtliche Kenntnisse und eine präzise Planung. Mit CWC Recruitment an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass alle Schritte von der Anerkennung der Qualifikationen bis zur Visabeantragung korrekt und effizient durchgeführt werden. So schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration internationaler Pflegekräfte in den deutschen Arbeitsmarkt.

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